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Der Landesverband |
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Willkommen beim BDÜ!| Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) ist mit mehr als 6 000 Mitgliedern der größte deutsche Berufsverband der Branche. Im Landesverband Baden-Württemberg sind mehr als 1 000 qualifizierte Sprachmittler zusammengeschlossen, die überwiegend freiberuflich tätig sind. Sie übersetzen und dolmetschen in 48 Sprachen und in zahlreichen Fachgebieten. Übersetzer und Dolmetscher leisten einen bedeutenden Beitrag zur Völkerverständigung. Als hoch qualifizierte Spezialisten sind sie in vielen Bereichen von Politik und Wirtschaft, Rechts- und Gesundheitswesen, Wissenschaft und Kultur tätig. Der BDÜ vertritt seit über 50 Jahren die Interessen der Berufsgruppe und ist damit ein wichtiger Ansprechpartner für Handel, Industrie, Politik und die Lehre. Der Verband unterstützt seine Mitglieder in allen berufsrelevanten Fragen und Belangen. Er organisiert Weiterbildungsveranstaltungen, gibt berufsbezogene Publikationen heraus und veranstaltet Mitgliedertreffen, die Möglichkeiten zur Kontaktpflege und zum Austausch von Erfahrungen und Informationen mit den Berufskollegen bieten. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn für die Aufnahme in den Verband müssen strenge Anforderungen an die fachliche Qualifikation erfüllt werden. | Hintergrund: In Deutschland ist der Zugang zum Dolmetscher- und Übersetzerberuf bislang nicht geregelt und die Berufsbezeichnungen „Übersetzer“ und „Dolmetscher“ sind nicht geschützt. Es gibt keine Gebührenordnungen wie für andere freie Berufe. Von Bundesland zu Bundesland gibt es unterschiedliche Studiengänge und Prüfungsordnungen für Dolmetscher und Übersetzer. Regional unterschiedlich sind auch die Vorschriften für die Be- oder Vereidigung von Dolmetschern, die Ermächtigung von Übersetzern und deren öffentliche Bestellung. Die Folgen: unklare Vorstellungen vom Beruf des Dolmetschers und Übersetzers, Unsicherheit bei der Auftragsvergabe und mangelnde Anerkennung der Leistungen von Sprachmittlern.
Der BDÜ setzt sich dafür ein, Antworten auf diese Probleme zu finden: Er wirkt hin auf eine gesetzliche Regelung für den Berufszugang. Er tritt ein für angemessene Honorare sowie für eine Verbesserung der einschlägigen Gesetzgebung bei der Hinzuziehung und Vergütung beeidigter Dolmetscher und beeidigter bzw. ermächtigter Übersetzer in Justiz und Verwaltung. In der Ausbildung engagiert sich der BDÜ für eine bundesweite Vereinheitlichung des Prüfungswesens sowie für mehr Beteiligung der Praxis an der Lehre. Ein besonders wichtiges Anliegen des BDÜ ist die Aufklärung der Öffentlichkeit über das Berufsbild des Dolmetschers und Übersetzers und die Bedeutung des Berufsstandes für Staat und Gesellschaft. |
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, 08. Januar 2010 um 18:19 Uhr |
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Seminare |
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Aktuelle Seminare des Landesverbands Baden-Württemberg finden Sie hier. Zuständige Ressortleiterin
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Anmeldungen zu unseren Seminaren sind ausschließlich online möglich. Hierzu gelten die folgenden Bedingungen: Unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen für Seminarteilnehmer Anmeldungen werden in Reihenfolge ihres Eingangs verbindlich registriert. Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags auf das Konto des BDÜ LV Baden-Württemberg e.V. bei der Volksbank Karlsruhe (Kontonummer 10378320 - BLZ 661 900 00 oder IBAN DE33661900000010378320 - BIC GENODE61KA1). Bitte geben Sie unbedingt den Namen des Teilnehmers sowie den Titel des Seminars im Verwendungszweck an. Frühbucherrabatte gelten bei einer Anmeldung bis zum letzten Tag der Frühbucherfrist. Die Teilnahmegebühr muss bis spätestens eine Woche vor Seminarbeginn auf unserem genannten Konto eingehen. Anmeldungen können bis spätestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung (Datum des Poststempels oder Eingang der E-Mail) beim zuständigen Vorstandsmitglied oder der Geschäftsstelle rückgängig gemacht werden. In diesem Fall behalten wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 ein. Die Abmeldung bitten wir unter Angabe von Kontonummer und BLZ (bzw. IBAN und BIC) in schriftlicher Form einzureichen, da der bezahlte Beitrag sonst nicht erstattet werden kann. Bei Absagen bis 10 Werktage vor der Veranstaltung werden 50 % der Teilnahmegebühr erstattet, bei Absagen bis 3 Werktage davor 25 %. Danach sowie bei Nichterscheinen zum Seminar wird die Teilnahmegebühr voll einbehalten. Teilnehmer können bei Verhinderung eine Ersatzperson stellen. Falls das Seminar aus einem triftigen Grund abgesagt werden muss (zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Referenten), erstatten wir die gesamte Gebühr zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Ich akzeptiere mit meiner Anmeldung die vorgenannten Teilnahmebedingungen und melde mich hiermit verbindlich zu der obigen Veranstaltung an.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 02. März 2011 um 22:56 Uhr |
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