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Der Landesverband |
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Willkommen beim BDÜ!| Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) ist mit mehr als 6 000 Mitgliedern der größte deutsche Berufsverband der Branche. Im Landesverband Baden-Württemberg sind mehr als 1 000 qualifizierte Sprachmittler zusammengeschlossen, die überwiegend freiberuflich tätig sind. Sie übersetzen und dolmetschen in 48 Sprachen und in zahlreichen Fachgebieten. Übersetzer und Dolmetscher leisten einen bedeutenden Beitrag zur Völkerverständigung. Als hoch qualifizierte Spezialisten sind sie in vielen Bereichen von Politik und Wirtschaft, Rechts- und Gesundheitswesen, Wissenschaft und Kultur tätig. Der BDÜ vertritt seit über 50 Jahren die Interessen der Berufsgruppe und ist damit ein wichtiger Ansprechpartner für Handel, Industrie, Politik und die Lehre. Der Verband unterstützt seine Mitglieder in allen berufsrelevanten Fragen und Belangen. Er organisiert Weiterbildungsveranstaltungen, gibt berufsbezogene Publikationen heraus und veranstaltet Mitgliedertreffen, die Möglichkeiten zur Kontaktpflege und zum Austausch von Erfahrungen und Informationen mit den Berufskollegen bieten. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn für die Aufnahme in den Verband müssen strenge Anforderungen an die fachliche Qualifikation erfüllt werden. | Hintergrund: In Deutschland ist der Zugang zum Dolmetscher- und Übersetzerberuf bislang nicht geregelt und die Berufsbezeichnungen „Übersetzer“ und „Dolmetscher“ sind nicht geschützt. Es gibt keine Gebührenordnungen wie für andere freie Berufe. Von Bundesland zu Bundesland gibt es unterschiedliche Studiengänge und Prüfungsordnungen für Dolmetscher und Übersetzer. Regional unterschiedlich sind auch die Vorschriften für die Be- oder Vereidigung von Dolmetschern, die Ermächtigung von Übersetzern und deren öffentliche Bestellung. Die Folgen: unklare Vorstellungen vom Beruf des Dolmetschers und Übersetzers, Unsicherheit bei der Auftragsvergabe und mangelnde Anerkennung der Leistungen von Sprachmittlern.
Der BDÜ setzt sich dafür ein, Antworten auf diese Probleme zu finden: Er wirkt hin auf eine gesetzliche Regelung für den Berufszugang. Er tritt ein für angemessene Honorare sowie für eine Verbesserung der einschlägigen Gesetzgebung bei der Hinzuziehung und Vergütung beeidigter Dolmetscher und beeidigter bzw. ermächtigter Übersetzer in Justiz und Verwaltung. In der Ausbildung engagiert sich der BDÜ für eine bundesweite Vereinheitlichung des Prüfungswesens sowie für mehr Beteiligung der Praxis an der Lehre. Ein besonders wichtiges Anliegen des BDÜ ist die Aufklärung der Öffentlichkeit über das Berufsbild des Dolmetschers und Übersetzers und die Bedeutung des Berufsstandes für Staat und Gesellschaft. |
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, 08. Januar 2010 um 18:19 Uhr |
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Aktuelles |
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Aktuelle Informationen finden Sie im 2. Menüpunkt links oben. |
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, 14. Mai 2010 um 15:39 Uhr |
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Seminare |
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Aktuelle Seminare des Landesverbands Baden-Württemberg finden Sie hier. Zuständige Ressortleiterin Simone Jaumann-Wang Anmeldungen zu unseren Seminaren sind ausschließlich online möglich. Hierzu gelten die folgenden Bedingungen: Unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen für Seminarteilnehmer Anmeldungen werden in Reihenfolge ihres Eingangs verbindlich registriert. Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags auf das Konto 10378320 des BDÜ bei der Volksbank Karlsruhe (BLZ 661 900 00). Bitte geben Sie unbedingt den Namen des Teilnehmers sowie den Titel des Seminars im Verwendungszweck an.
Frühbucherrabatte gelten nur, wenn die ermäßigte Teilnahmegebühr bis zum letzten Tag des Frühbucherzeitraums auf unserem Konto eingegangen ist.
Anmeldungen können bis spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung (Datum des Poststempels oder Eingang der E-Mail) bei der Ressortleitung rückgängig gemacht werden. In diesem Fall muss eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,-- einbehalten werden. Die Abmeldung bitten wir unter Angabe von Kontonummer und BLZ in schriftlicher Form einzureichen, da der bezahlte Beitrag sonst nicht erstattet werden kann.
Bei Absagen bis 10 Werktage vor der Veranstaltung werden 50 % der Teilnahmegebühr erstattet, bei Absagen bis 3 Werktage davor 25 %. Danach und bei Nichterscheinen zum Seminar wird die Teilnahmegebühr voll einbehalten. Teilnehmer können bei Verhinderung eine Ersatzperson stellen.
Falls das Seminar aus einem triftigen Grund abgesagt werden muss (zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Referenten), erstatten wir die gesamte Gebühr zurück. Andere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 25. November 2009 um 16:04 Uhr |
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